Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kölner Presse,
nach dem „Verschwinden“ der Anzeige, monatelangem Warten und endlich einer Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft hat die Staatsanwaltschaft Köln mittlerweile auf die Strafanzeige gegen die Stadt Köln wegen des Verdachts der Veruntreuung im Zusammenhang mit dem Ankauf des Kalkbergs geantwortet. Wie nach all den Verzögerungen nicht anders zu erwarten war, hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt. In ihrer Begründung schließt sie sich den Argumenten der Stadt Köln für die elffache (!) Überbezahlung von Teilgrundstück C als Erstattung von Sanierungskosten an. Dem ist entschieden zu widersprechen, denn die Sanierung des Kalkbergs war eine Obliegenheit der GSE und die Stadt hat nicht das Recht, der GSE deren Aufwendungen zur Erfüllung ihrer Obliegenheiten zu erstatten. Die Rechtslage ist hier eindeutig!
Dass die Staatsanwaltschaft Köln den Kölner Klüngel manchmal nur sehr ungern stört, ist bekannt (und wunderbar veranschaulicht in dem Film „Milliardenmonopoly“ von Wellmann und Gritschneder: www.youtube.com/watch?v=5_-8zWUarz8). Da die Staatsanwaltschaft zugleich die erste und letzte Instanz ist, die der Bürger in solchen Dingen anrufen kann (da er selber nicht klageberechtigt ist), ist dieses Verhalten der Staatsanwaltschaft nicht nur grundfalsch, sondern es muss zu einem Aufschrei aller Menschen führen, die den Glauben an unseren Rechtsstaat noch nicht endgültig aufgegeben haben.
Zur Erinnerung: Der Name GSE steht für die Anfangsbuchstaben von Heinz Hermann Göttsch, SRheinEstate (eine 100%ige Tochter der Stadtsparkasse) und Engel Vermögensverwaltung. Die Verwicklungen der Stadtsparkasse in dubiose Kölner Grundstücks- und Immobliengeschäfte sind Legion (siehe Messe/ Oppenheim-Esch-Fonds etc.) und auch die GSE selber sowie der GSE-Anteilseigner Göttsch waren in der Vergangenheit mehrfach an dubiosen Kölner Grundstücks- und Immobiliengeschäften beteiligt. Für die GSE stellt der Ankauf des Kalkbergs durch die Stadt Köln einen geschäftlichen „Volltreffer“ dar, wäre sie auf dieser nicht bebaubaren und verseuchten Altlast doch sonst bis zum Sankt Nimmerleins-Tag sitzen geblieben. Vor diesem Hintergrund sind nicht nur der völlig überhöhte Kaufpreis, den die Stadt Köln für den Kalkberg gezahlt hat, zu hinterfragen, sondern auch, wie es überhaupt dazu kam, dass der inmitten von Wohngebieten gelegene Kalkberg von Anfang an der von der Stadt Köln favorisierte Standort für die Hubschrauberstation war.
Schreiben der Staatsanwaltschaft sowie unsere Antwort darauf samt der dazugehörigen Dokumente:
Beschlussvorlage:4300_2011_klein.pdf
2013_12_20_Antwort_Staatsanwaltschaft.pdf
Vorlage_2413_2013.pdf
Lageplan_mit_Teilgrundstuecken.pdf
2014_01_20_Widerspruch-Staatsanwaltschaft.pdf
Mit freundlichem Gruß von der BI Kalkberg