Köln Arkaden

Stellungnahme des Bürgervereins / Ausschluss der Öffentlichkeit

Das Protokoll zur Jurysitzung „Bebauung Köln Arcaden“ hat auch den Bürgerverein alarmiert, der daraufhin eine eigene Stellungnahme verfasst hat.

In der Zwischenzeit kommen immer mehr Ungereimheiten, die das Verfahren betreffen, ans Licht: Eine davon betrifft auch die Öffentlichkeitsbeteiligung. Diese war vom Rat so beschlossen worden, dass die Öffentlichkeit bei der entscheidenden Abschlusspräsentation der Entwürfe vor dem Preisgericht die Gelegenheit erhält, an der Veranstaltung teilzunehmen. Sie finden diesen Beschluss in Anlage 5 zum Aufstellungsbeschluss:
www.ratsinformation.stadt-koeln.de

Dort heißt es: „Nach einer vierwöchigen Nachbearbeitungsphase und der Präsentation der Ergebnisse durch die Planungsteams prämiert das Empfehlungsgremium einen Entwurf. Auch hier bekommt die Öffentlichkeit Gelegenheit, an der Veranstaltung teilzunehmen.“ Niemand erwartet, dass die Öffentlichkeit an dem eigentlichen Diskussions- und Abstimmungsprozess der Jury teilnehmen kann. Aber dass die Bürgerinnen und Bürger der Jury nochmal mitgeben können, wie sie die unterschiedlichen Entwürfe in ihrer überarbeiteten Form sehen, ist sinnvoll und war im Beschluss des Rates wohl auch gemeint.

Grafisch umgesetzt sieht das ganze so aus:
Stellungnahme des Bürgervereins / Ausschluss der Öffentlichkeit - Grafik OeB Koeln Arkarden

Eine Beteiligung der Öffentlichkeit vor der eigentlichen Jurysitzung ist nun nicht mehr vorgesehen. Stattdessen soll die Öffentlichkeit vor vollendete Tatsachen gestellt werden, indem sie den Siegerentwurf (und die anderen Entwürfe) am 29. Oktober, also am Tag nach der Jurysitzung, präsentiert bekommt:

www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/freizeit-natur-sport/veranstaltungskalender/stadtquartier-koeln-arcaden-oeffentlichkeitsveranstaltung

Eine Vorab-Konsultierung in eine Danach-Ergebnispräsentation umzuwandeln ist unter Beteiligungsgesichtspunkten wirklich ein absolutes NoGo! Ebenso wie bei der zwischenzeitlich vorgenommenen Änderung der Planungsvorgaben liegt auch hier eine Klare Missachtung dessen vor, was politisch beschlossen wurde. Hier ist der Rat der Stadt Köln gefordert, auf der Einhaltung seiner Beschlüsse zu bestehen und ggf. von seinem Recht auf Nicht-Anerkennung der Ergebnisse wegen Änderung der Geschäftsgrundlage Gebrauch zu machen. Dass sich dadurch ggf. auch Klagemöglichkeiten für Anwohnerinnen und Anwohner eröffnen, steht auf einem anderen Blatt.

Dass die Öffentlichkeit eine solche Missachtung ihrer demokratischen Rechte nicht dulden und sich ggf. selber um Zugang zu der Veranstaltung am 28. Oktober um 10.30h in den Arkaden bemühen wird, liegt nahe.