Büro für Städtereisen

Kalkberg

Abschlussbericht des Gutachters – Bürgerinformation – Strafanzeigen

der Kampf um den Kalkberg geht in die nächste Runde, denn der Abschlussbericht des Gutachterbüros Grün liegt der Feuerwehr und dem Stadtdirektor seit dem 19.Mai vor. Davon erfuhr die Politik allerdings erst am 1. Juni auf Hinweis der Bürgerinitiative, die dies wiederum der Einladung zu einer Bürgerinformation am 15. Juni entnommen hatte (siehe link). Auf drängen einiger Politiker wurde das komplexe Dokument dann am Freitag, dem 3. Juni zugänglich gemacht (link siehe unten). Das war genau zwei Wochentage vor der Mitteilung der Ergebnisse des Gutachtens im Hauptausschuss am 6. Juni. Auf diese Weise bleibt den Politikern häufig nichts anderes übrig, als solche Mitteilungen widerspruchslos zur Kenntnis zu nehmen. Das Bemühen des Stadtdirektors und der Feuerwehr um die Deutungshoheit hatte bereits in der Vergangenheit immer wieder groteske Blüten getrieben. So wurde u.a. die verspätete Vorlage des umfangreichen dritten Zwischenberichts – der damals seit über zwei Wochen fertig gestellt war – erst wenige Stunden vor der Sitzung des Gesundheitsausschusses im März mit dem Argument verteidigt, man hätte diesen Bericht ja gerne schon früher übergeben, aber es mit einer persönlichen Erläuterung verbinden wollen und dafür keinen Termin gefunden!

Hier der Link zum Download des vollständigen Gutachtens:

https://idat.stadt-koeln.de/cgi-bin/pnp/download.cgi?dir=mviJzHvPgPjlAb9guYHs

Der Einfachheit halber haben wir auch die deutlich kürzere Textversion des Gutachtens in den Anhang gelegt, sowie eine Niederschrift des Gesprächs zwischen Feuerwehr/Stadtdirektor und Bezirksregierung bzgl. Alternativstandorten und eine Mitteilung der Anwaltskanzlei Kapellmann bzgl. Gefahrenabwehr:

Im Folgenden möchten wir auf alle drei Dokumente eingehen (auch wenn es ermüdend ist, die teilweise immer gleichen Halb- und Unwahrheiten richtig stellen zu müssen):

1. Zum Gutachten:

Zunächst einmal ist festzustellen, dass das Gutachten, wie auch schon die Zwischenberichte, mit großer Gründlichkeit erstellt wurde. Es beschreibt einen Handlungsbedarf bei der Stabilisierung der Böschungen. Einen solchen Handlungsbedarf bestreiten wir nicht grundsätzlich, hatten wir doch schon 2012 in einem Brief an die Bezirksregierung den zu steilen Böschungswinkel der Nord- und der Westflanke des Kalkbergs zu bedenken gegeben (die entsprechenden Passagen sind unter 3. zu finden). Wir erinnern aber auch daran, dass der Berg 40 Jahre lang stabil gestanden hat. Wenn die Auflast von 50.000 Tonnen für die Haldenkuppe die Situation zwischendrin dramatisch verschlechtert hat und ihr Abtrag dazu führte, dass die Sitiuation am Hangar sich deutlich entspannte, so ist nicht verständlich, dass dies für die Halde nicht gelten soll.
Verständlich wird das Bestehen auf einer sofortigen und in ihrer Form extrem aufwendigen Haldenstabilisierung erst, wenn man bedenkt, dass sich die Anforderungen an die Haldenstabilität durch die Hubschrauberstation beträchtlich erhöht haben. Denn warum sonst sollte auf einmal nicht mehr hinnehmbar sein, was vierzig Jahre lang geduldet wurde und wo bis zuletzt, auch nach Hinweisen auf offensichtliche Unzulänglichkeiten, kein Handlungsbedarf gesehen wurde. Selbst das tatsächliche Eintreten von Hangrutschungen war am genau gegenüber liegenden, sogenannten kleinen Kalkberg, wo solche Hangrutschungen in den letzten Jahren an der Tagesordnung waren, offenbar nie Grund zur Panik, denn unternommen wurde dagegen wenig bis nichts.

Dass man uns nicht falsch versteht: Auch wir sind gegen eine Gefährdung der Bevölkerung durch den Kalkberg und für eine Sanierung im Rahmen des Notwendigen. Aber dass diese Maßnahmen einer solchen Dringlichkeit unterliegen, dass nicht einmal die drei Wochen Zeit blieben, die von den drei Ausschüssen im März für April geforderte Aufschlüsselung der Planungskosten zu liefern (wir berichteten) und stattdessen diese Planungen entgegen diesem Beschluss sofort zu beauftragen, ist schlicht und ergreifend Blödsinn.

Wenn man sich den nun vorgelegten Zeitplan ansieht, wird darüber hinaus deutlich, welche Absicht wirklich hinter der Eile steckt: Der Stadtdirektor will das Projekt bis zum Antritt seines Ruhestands im Herbst um jeden Preis zum „Point of no return“ bringen – bevor sein Amtsnachfolger oder seine Amtsnachfolgerin womöglich ernst machen mit der Prüfung von Alternativen.
Über die Kosten, die dieses Vorgehen verursacht, schweigt sich das Gutachten aus. Allein das im Gutachten empfohlene Eintreiben von mehr als 300 Metern Spundwand in große Tiefen eines stark korrosiven Bodens dürfte jedoch Kosten im hohen zweistelligen Millionenbereich verursachen. Zur Erinnerung: Die Kosten für eine Hubschrauberstation an einem „normalen“ Standort liegen bei ca. 5 Millionen.

2. Zum Schreiben der Kanzlei Kapellmann vom 16.4.2016 bzgl. der Rechtslage im Falle der Gefahrenabwehr:

An der Einschätzung fällt zunächst das Datum auf: Am 16.4. war die Beauftragung der Planung zur Haldensanierung, die entgegen dem Beschluss der drei Ausschüsse (Gesundheit, Bauen, Umwelt) erfolgt war, bereits vier Wochen alt. Es handelt sich bei diesem Schreiben also offensichtlich um einen nachträglichen Rechtfertigungsversuch für das eigenmächtige Verhalten des Stadtdirektors und nicht um die Grundlage für seine Entscheidung, sich über den Beschluss der Ausschüsse hinweg zu setzen. In ihrem Beschluss hatten die Ausschüsse gefordert, zunächst eine Aufschlüsselung der Planungskosten vorgelegt zu bekommen.
Nach 40 Jahren, die die Nordwestflanke des Kalkbergs stabil steht, war und ist die Gefahr so großer Hangrutschungen, dass dadurch auch die benachbarte Wohnbebauung und die Bevölkerung jenseits des aufgestellten Schutzzauns betroffen sein könnten, nicht so groß, dass man die drei Wochen bis zur geforderten Vorlage der Kostenaufschlüsselung nicht hätte abwarten können. So sahen das auch die Ausschussmitglieder. Das Argument der Kanzlei Kappellmann, dass auch kleinere Hangrutschungen die Bevölkerung gefährden, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich Personen auch unberechtigterweise auf dem Kalkberg aufhalten, ist juristisch unerheblich, solange die Stadt ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommt, und dazu zählt die Aufstellung des Absperrzauns. Im Übrigen verweisen wir hier abermals auf die seit Jahren andauernde, sorgenfreie Praxis am genau gegenüberliegenden kleinen Kalkberg, der stellenweise noch nichtmals eingezäunt ist und an dem Hangrutschungen an der Tagesordnung sind.

3. Zur Niederschrift des Geprächs zwischen Feuerwehr/Stadtdirektor und Bezirksregierung am 12.5.2016 bzgl. Alternativstandorten:

Zunächst einmal ist festzustellen: Die noch bis in den Februar vom Stadtdirektor verbreitete und mittlerweile als falsch überführte Aussage, dass eine Prüfung von Alternativstandorten nicht möglich sei, solange die Betriebsgenehmigung für den Kalkberg bestand habe, bleibt falsch und eine dreiste Irreführung von Politik und Öffentlichkeit (report-k berichtete). Richtig ist vielmehr, dass die Genehmigung eines Alternativstandorts durch die Bezirksregierung erst möglich ist, wenn der Standort Kalkberg aufgegeben wird. Richtig ist auch, dass eine solche Aufgabe des Standorts Kalkberg gut begründet sein muss. Dass eine solche gute Begründung am Kalkberg mittlerweile längst vorliegt, liegt mehr als nahe.
Wie aktiv eine Standortqualifizierung durch die Stadt Köln voran getrieben werden kann, hat sie im Übrigen am Kalkberg bewiesen, als sie 2004 eine Tochtergesellschaft der GAG voran schickte, ein luftrechtliches Eignungsgutachten für den Kalkberg bei einem privaten Gutachter in Auftrag zu geben, lange bevor die Vergleichsmatrix erstellt war, auf der der Kalkberg dann, oh Wunder, auf dem ersten Platz landete und das formelle Genehmigungsverfahren auf den Weg gebracht wurde.

Im Übrigen glauben wir gerne, dass die Teilnehmer des Gesprächs vom 12.5. sich einig waren, dass eine Aufgabe des Standorts Kalkberg nicht wünschenswert wäre. In 30 jahren Tätigkeit für die Stadt Köln hat der Stadtdirektor ausreichend gute Beziehungen zur Bezirksregierung aufgebaut, um solche Gespräche in einer Atmosphäre der Übereinstimmung und des gegenseitigen Wohlwollens führen zu können. Entsprechend tendenziös fällt die Interpretation der Rechtslage durch die Gesprächsteilnehmer aus. Tatsächlich ließe sie (die Rechtslage) sich auch so interpretieren:

„Angesichts der Tatsache, dass die baulichen Bedingungen für die Betriebsstation auf dem Kalkberg offenbar völlig falsch eingeschätzt wurden sowie ebenfalls angesichts der mittlerweile offenbar gewordenen Widersprüche in der alten Vergleichsmatrix der Standorte ist die Lage gänzlich neu zu bewerten. Einer Rücknahme der Betriebsgenehmigung für die Hubschrauberstation auf dem Kalkberg durch die Bezirksregierung stünde nichts im Wege, wenn die Stadt Köln dies wünscht. Der Weg für eine Betriebsgehmigung an einem anderen Standort, vorbehaltlich einer vorherigen Prüfung, wäre damit frei. Einer von der Genehmigungsbehörde unabhängigen Vorabprüfung durch die Stadt Köln sowie einer begleitenden Beratung mit flugrechtlichen Hinweisen durch die Genehmigungsbehörde bereits vor Antragstellung steht nichts im Wege.“
Dass eine Geprächsniederschrift dieses Tenors von der Bezirksregierung nicht zu erwarten ist, solange die dort Vorsprechenden Kahlen, Feyrer und Lechleuthner heißen, liegt auf der Hand.

Auch das bisherige Verhalten der Bezirksregierung in Sachen Kalkberg lässt nicht hoffen, dass sie die Stadt zu einer Umkehr in der Sache ermutigen wird, solange ihre Ansprechpartner die genannten Herren sind. Die Bezirksregierung hat deren Pläne immer nur „durchgewunken“ und bei kritischen Einwänden aus der Bevölkerung nach dem Motto „nichts hören, nichts sagen, nichts sehen“ gehandelt. Wir erinnern daran, dass ein Gutteil des Desasters, das nun eingetreten ist, von der Bürgerinitiative vorausgesagt und in Briefen an die Bezirksregierung angesprochen wurde: So auch in einem Schreiben vom 14.12.2012. Darin heißt es u.a.:
„Daher muss die Stadt Köln sich die Frage stellen lassen, aus welchem Grund die Nord-West-Flanke des Kalkbergs bislang nicht ausreichend untersucht worden ist. Sachgerechte Gründe sind hierfür nicht ersichtlich. Möglicherweise war der Umstand mitursächlich, dass diese Flanken vergleichsweise dicht an die Wohnhäuser und Bahngleise heran reichen. Da beide Flanken sehr steil sind, müssten sie, aus statischen Gründen, vor ihrer Abdeckung mit einer gering wasserdurchlässigen Schicht, abgeflacht werden. Bei Einhaltung der vorgeschriebenen Böschungswinkel würde diese Maßnahme den Haldenfuß jedoch bis in den Bahnkörper bzw. bis in die Wohngrundstücke hinein verlagern Da dies extrem aufwendig wäre, könnte dieser Umstand, inbesondere angesichts der dadurch verursachten erheblichen Kosten, zu dieser Nachlässigkeit geführt haben“.

Wir fragen: Wieviel recht muss man eigentlich noch haben, um auch Recht zu bekommen? Und welche Autorität ist einer Bezirksregierung zu gewähren, die beim Kalkberg offenbar von Anfang an auf Durchzug geschaltet hatte? Eine Prüfung alternativer Standorte durch die Bezirksregierung wird erst dann objektiv ausfallen, wenn durch hohe städtische Vertreter die Notwendigkeit von Alternativen dargestellt wird. Von den derzeit federführend für die Hubschrauberstation agierenden Personen ist das nicht zu erwarten.

Auf die in der Niederschrift angesprochene Matrix sind wir in der Vergangenheit mehrfach detailliert eingegangen und haben auf ihre Widersprüche und Unzulänglichkeiten hingewiesen, so zuletzt in der von der BI am 31.3.2016 vorgelegten vergleichenden Standortmatrix, die wir uns erlaubt haben, nochmals in den Anhang zu legen. Dass die Bezirksregierung auf diese Hinweise nie eingegangen ist, war angesichts ihrer Grundhaltung zu dem Projekt nicht verwunderlich. Dass das Verwaltungsgericht die Gültigkeit der Matrix bestätigt hat, ist nicht zutreffend. Vielmehr war ein Anwohner, dessen Klage u.a. auf einer fundierten Kritik der Matrix beruhte, hiermit zunächst erfolgreich. Er scheiterte erst im fortgeschrittenen Prozessstadium, und zwar lediglich aufgrund eines Formfehlers, da sich herausgestellt hatte, dass er nicht klageberechtigt war.

4. Alternativen:

Zu den ebenfalls in der Geprächsniederschrift vom 12.5. enthaltenen Bewertungen von Alternativen ist zunächst allgemein festzuhalten, dass die Prüfergebnisse der Matrix, auf die immer wieder verwiesen wird, sich vielfach als höchst fragwürdig herausgestellt haben. Auf die Widersprüche und Unzulänglichkeiten dieser sogenannten Prüfungen haben wir an anderer Stelle detailliert hingewiesen (s.o.). Diese Feststellung gilt auch für die Standorte Geestemünder Straße, Heinrich-Rohlmann-Straße und Bernhard- Günter-Straße. Zu den in der Niederschrift separat aufgeführten Standorten ist folgendes zu sagen:

Messeparkplatz 22: Warum wurde ausgerechnet und ausschließlich Messeparkplatz 22 geprüft? Im Prüfauftrag des Rates war hiervon nie die Rede! Dass Parkplatz 22, im rechtsrheinischen Auffahrtskreisel der Stadtautobahn am pfälzischem Ring gelegen, nicht für eine Hubschrauberstation taugt, ist offensichtlich. Der Auftrag des Rates hatte gelautet, das Messegelände insgesamt auf Möglichkeiten zu untersuchen. Der Matrix der BI vom 31.3. kann man entnehmen, dass insbesondere die endlosen Weiten der Messedächer interessante Möglichkeiten für eine Hubschrauberstation bieten, namentlich das aufgeständerte Parkdeck über Halle 4.
Zuletzt waren Stadtdirektor und Feuerwehr außerdem auf das Dach des geplanten neuen Messeparkhauses hingewiesen worden, das vielen als naheliegende und interessante Möglichkeit erscheint. Aussagen hierzu fehlen vollständig!

RSC Leverkusen/Kurtekotten: Der Sportfliegerverein hat mittlerweile auf seiner Hauptversammlung vom 10. Mai beschlossen, einer Prüfung der Genehmigungsfähigkeit für die Hubschrauberstation auf seinem Terrain zuzustimmen und die Stadt Köln darüber informiert. Warum wird das in der Mitteilung nicht erwähnt und warum ist das bei dem Gespräch mit der Bezirksregierung nicht zur Sprache gekommen?
Zu dem Hinweis auf die drei mittlerweile hinzugekommenen „lärmsensiblen Einrichtungen“ rund um den Sportflugplatz ist zu sagen: Am Kalkberg befinden sich derer 11 sowie 26.000 Einwohner im Umkreis von 1000 Metern. Am Kurtekotten leben im selben Radius lediglich einige Hundert Einwohner und auch dies auch erst nach frühestens 700 Metern.

5. Cyanid im Grundwasserabstrom des Kalkbergs:

Zuletzt noch die links zu zwei Zeitungsartikeln von vergangener Woche, in denen es um Cyanidfunde im Grundwasserabstrom des Kalkbergs geht:

http://www.ksta.de/koeln/kalk/hubschrauberstation-gutachter-entdecken-giftiges-grundwasser-im-kalkberg-24161820

http://www.rundschau-online.de/region/koeln/altlastenhalde-giftstoffe-am-kalkberg-sickern-ins-grundwasser-24155370

Als Bürgerinitiative, die die Ereignisse um den Kalkberg seit Jahren intensiv beobachtet und protokolliert, möchten wir an dieser Stelle daran erinnern, dass die Cyanid-Funde im Grundwasserabstrom des Kalkbergs spätestens seit 2011 bekannt sind. Auf Hinweise von Kritikern eines Ankaufs des Kalkbergs durch die Stadt Köln aufgrund nicht abschätzbarer Umweltrisiken wurde damals seitens der Stadt unter anderem mit dem Hinweis reagiert, dass diese Werte zwar beträchtlich erhöht seien, aber da sich in ihrem Verbreitungsbereich keine Grundwasserbrunnen befänden, sei es ausreichend, diese Befunde lediglich weiterhin zu beobachten. Man mag diese Einschätzung teilen oder nicht: Dass damals, als es um die Frage des Ankaufs des Kalkbergs durch die Stadt Köln ging, eine Sanierung des Grundwassers für nicht notwendig befunden wurde, und nun, da der Berg der Stadt gehört, genau diese teure Grundwassersanierung ins Gespräch gebracht wird, macht stutzig.

Die Erklärung für diesen Widerspruch liegt womöglich in den aufwendigen geplanten Sanierungsmaßnahmen: Für eine der Hubschrauberstation angemessene statische Sanierung des Kalkbergs hatten die Gutachter schon in ihren Zwischenberichten u.a. den Einsatz von Spundwänden sowie großfläche Bodenanschüttungen gefordert. Diesen massiven und sehr teuren Eingriffen an einer Baustelle, deren zukünftige Nutzung in Frage steht, hatte die Politik nicht ohne Darstellung von Sanierungsalternativen zustimmen wollen. Denn dass ein Berg, der 40 Jahre lang stabil stand, nun auf einmal so einsturzgefährdet sein soll, dass man „nutzungsunabhängig“ zu solchen Maßnahmen greifen muss, wollte sie nicht so recht glauben. Deshalb versuchen es die Projektverantwortlichen nun womöglich zusätzlich über die Grundwassergefährdung, indem sie behaupten, die Spundwände und Bodenabdeckungen seien auch notwendig, um das Grundwasser zu sanieren. Wir können nur hoffen, dass ihnen die Ausschüsse, der Rat und diesmal auch die Oberbürgermeisterin nicht auf den Leim gehen!

6. Kurz vor der Erschöpfung:

Vielleicht können sie sich ja sogar dazu durchringen, endlich endgültig aus dem Projekt „Hubschrauberstation auf dem Kalkberg“ auszusteigen. Es wäre zwar schade um die verbrannten Millionen, aber wenn der Satz, dass man schlechtem Geld nicht noch gutes hinterherwerfen soll, hier nicht zutrifft, wo dann? Im Unterschied z.B. zur Sanierung der Oper mit ihren ebenfalls immensen Kostensteigerungen haben wir es hier nicht mit einer in der Stadtgesellschaft zuvor breit diskutierten und deshalb jenseits der Kostenfrage deutlich legitimierten Entscheidung zu tun, sondern mit dem weitgehend im Alleingang durchgesetzten Projekt einer kleinen Gruppe von Fach- und Verwaltungsleuten. Natürlich haben die politischen Kontrollorgane versagt, ebenso wie die „höheren Instanzen“ der Genehmigungsbehörde. Ein Umkehren wäre in diesem Falle aber nicht die Abkehr von einem gemeinsamen und gesellschaftlich legitimierten Projekt, sondern lediglich das Nachholen einer versäumten Aufsichtspflicht.

Wer will allen Ernstes eine Hubschrauberstation auf einer instabilen Chemiedeponie, deren Sanierung schon alleine den Preis von zwei bis drei „normalen“ Hubschrauberstationen verschlingt und deren Standsicherheit immer ein Risikofaktor bleiben wird, da es für die Bebauung solcher Kalkschlammdeponien keinerlei Erfahrungswerte gibt?

Leider ist eine ernsthafte Prüfung von Alternativen von den Projektverantwortlichen nicht zu erwarten. Ihr Rekurs auf die offensichtlich fehlerhafte Matrix aus 2005 ist ermüdend und das ist wohl auch die beabsichtigte Wirkung: Dass man irgendwann aufgibt und sich in das offensichtlich Falsche fügt. Wir können nur hoffen, dass unsere Politiker das nicht tun und stattdessen weiterhin auf einer Aufschlüsselung der Kosten der Sanierungsplanung unter Aufzeigen von Alternativen sowie auf der seit Dezember (!) geforderten neuen, vergleichenden Standortmatrix nach den von ihnen benannten Kriterien bestehen!

Im link finden Sie die Einladung zur Bürgerinformationsveranstaltung im Odysseum am 15.6. sowie den Fragenkatalog aus der Bürgerinformationsveranstaltung vom 26.1. mit den Antworten der Verwaltung von Anfang Mai (was über 3 Monaten Bearbeitungszeit entspricht!) sowie wiederum unseren Stellungnahmen zu diesen Antworten.

Darüber hinaus möchten wir mitteilen dass wir im Anschluss an die unerhörte Kahlschlagaktion am Kalkberg von Ende Februar Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Köln wegen Bau- und Umweltgefährdung gestellt haben. Auf die darin erbetene Eingangsbestätigung warten wir ebenso gespannt wie auf eine Antwort der Oberbürgermeisterin auf unsere Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Stadtdirektor.

Gesprächsnierderschrift_BR.pdf
Gutachten Institut Grün-nur Text.pdf
Matrix BI Kalkberg – 31.03.2016.pdf
Mitteilung Kalkberg.pdf
Schreiben Kapellmann.pdf