Büro für Städtereisen

Kalkberg

Drängende Fragen an das Umweltamt

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei statischen Bodenuntersuchungen am Kalkberg sind in den vergangenen Monaten kontaminierte Proben in großer Tiefe genommen worden, die dem Umweltamt nicht zugänglich gemacht wurden. Als dies, durch eine Bürgerinformationsveranstaltung im Odysseum am 15.6., bekannt wurde, tauchten zahlreiche Fragen auf, die uns letzlich dazu bewegten, die Staatsanwaltschaft einzuschalten.

Als wir dann am 27.6. vom Pressesprecher der Stadt Köln in der WDR-Lokalzeit erfuhren, dass diese Funde „mit den herkömmlichen Ablagerungen der CFK nicht in Übereinstimmung zu bringen“ sind und deshalb nun, bevor der Kalkberg statisch saniert wird, erstmals ein Umweltgutachten mit eigenen Tiefenbohrungen angefertigt werden soll, waren wir zumindest insofern beruhigt, als wir davon ausgingen, dass nun wenigstens endlich das gesamte Gefahrenpotential des Kalkbergs ermittelt werden soll, bevor man entscheidet, wie dort zu sanieren sei.

In der gestrigen Ratssitzung erfuhren wir dann, dass offenbar vorgesehen ist, lediglich an jenen zwei Stellen neuerlich zu beproben, an denen die Statikgutachter ihre Bohrungen wegen der Kontaminationen abgebrochen hatten. Aus anderer Quelle haben wir erfahren, dass sogar nur eine der fraglichen Stellen neu beprobt werden soll. Wir halten das so oder so für vollkommen unzureichend, denn wenn die statischen Gutachter an zwei von vier Tiefenohrungen auf unterschiedliche Kontaminationen gestoßen sind, dann ist davon auszugehen, dass das keine Zufallstreffer waren, sondern dass größere Bereiche des Haldentrogs durch unterschiedliche Stoffe kontaminiert sind. Womöglich schlummert dort ein ganzer Giftcocktail! Das herauszufinden muss aber ebenso Bestandteil eines Umweltgutachtens sein wie das bloße „Nachholen“ der zuletzt verpassten Beprobungschance!

Wir bitten deshalb um baldige Mitteilung, in welchem Umfang Sie planen, den Kalkberg, zumal in größeren Tiefen, zu untersuchen.

Wir haben uns erlaubt, die Bezirksregierung von dem Vorgang in Kenntnis zu setzen.