es ist mal wieder nicht zu fassen: Obwohl der Rat der Stadt Köln auf seiner Sitzung vom 15.12. einen Baustopp für die Hubschrauberstation und alle damit zusammenhängenden Arbeiten bis zur Vorlage sowohl von Alternativen als auch des abschließenden Bodengutachtens beschlossen hat und lediglich dem Abtrag der Haldenkuppe zustimmte, bereiten die Herren von der Feuerwehr und der Stadtdirektor munter die Sanierung ihres auf wackeligen Füßen stehenden Hangars vor. Dafür haben sie mal eben in einer Nacht- und Nebelaktion den kompletten Nord- und Westhang mit seinem mehrere Jahrzehnte alten Baumbestand gerodet. Was im Rahmen des Europäischen EFRE-Förderprogramms der naturnahe Teil eines Landschaftsparks rund um den Kalkberg werden sollte, ist nun eine einzige Einöde, in der kein einziger Strauch stehen geblieben ist! Die Ignoranz, mit der diese Herren das Projekt bislang betrieben haben, artet nun, da der Lohn ihrer Mühen ernsthaft in Gefahr gerät, offenbar in Vandalismus aus.
Wir stellen fest: Der Rat der Stadt Köln hat am 15.12. folgendes beschlossen:
„Für den Weiterbau der Rettungshubschrauberstation auf dem Kalkberg ist mit sofortiger Wirkung ein Baustopp bis auf Widerruf durch einen Ratsbeschluss zu vollziehen. Die Dringlichkeitsentscheidung 3906/2015/1 zur Stabilisierung der Halde vom 10.12.2015 bleibt davon unberührt. Jede darüber hinausgehende Maßnahme erfordert die Zustimmung des Rates.“
Die besagte Dringlichkeitentscheidung 3906/2015/1 besagt: „Wir erkennen die Notwendigkeit und den Bedarf zur Abtragung der Kuppe am Kalkberg an und beschließen die sofortige Umsetzung der hierfür erforderlichen Maßnahmen mit Gesamtkosten von 1,3 Mio Euro.“ Punkt!
In der Begründung ist dann zwar noch davon die Rede, dass „in Zukunft weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Standsicherheit der Böschungen umzusetzen“ seien und dass dies in besonderem Maße die Zufahrtsstraße betrifft, aber erstens gibt es hierzu keinen Beschluss und zweitens ist weder von einer flächendeckenden Rodung, noch von den dicht bewachsenen Nord- und Westflanken überhaupt die Rede. Im Gegenteil: Der dichte Bewuchs dieser Flanken galt bislang als besonders erhaltenswert, da die Verdunstung der Pflanzen den Wassereintrag ins belastete Erdreich gering hält und die Wurzeln die Hänge stabilisieren (nachzulesen in den entsprechenden Gutachten und den Einschätzungen des Umweltamts).
Die Nord- und die Westflanke des Kalkbergs stehen seit 40 Jahren unverändert stabil. Die nun offenbar eingeleitete statische Sanierung ist deshalb weder eine akute Notfallmaßnahme, noch eine sogenannte „Sowieso-Maßnahme“, die man in jedem Falle ergreifen müsste, egal, wie die Entscheidung über den zukünftigen Standort der Hubschrauberstation ausfällt, sondern eine Baumaßnahme für die Vollendung und Inbetriebnahme der Hubschrauberstation. Für eine reine Freizeitnutzung, bei der kein Gebäude gestützt werden muss, wären an diesen Hängen keineswegs Stabilisierungsmaßnahmen in diesem Ausmaß notwendig. Der Kahlschlag widerspricht deshalb eindeutig dem vom Rat verhängten Baustopp und ist in diesem Umfang auch nicht mit dem Bau eines Zauns am Haldenfuß zum Schutz der Bevölkerung zu begründen – siehe hierzu die Berichte in Express und Rundschau:
http://www.express.de/koeln/kalkberg–boeschungen-koennen-jederzeit-abrutschen—-schutzzaun-muss-her–23670900
http://www.rundschau-online.de/region/koeln/auf-empfehlung-der-gutachter-stadt-koeln-baut-schutzzaun-fuer-kalkberg-23670642
Wir fragen uns im Übrigen, von welchem Zwischenbericht in diesen Artikeln die Rede ist. In der Mitteilung an die Ausschüsse und an die Bezirksvertretung Mülheim vom 22.2. hatte es noch geheißen: „Ein Abrutschen von Teilen der Böschungskrone kann derzeit nicht ausgeschlossen werden. Eine Gefahr für Menschen schließen die Gutachter jedoch aus“. Ja, was denn nun?
Sollte es stimmen, dass „Wege und Straßen verschüttet oder gar Personen verletzen werden könnten“, wie die Rundschau schreibt, so haben diejenigen, die an diesem Standort weiterbauen wollen, statt sich schleunigst nach einer Alternative umzusehen, wohl selber dringenden Rettungsbedarf!
In der o.g. Mitteilung heißt es weiter: „Der Baustopp wurde veranlasst. Die Abtragung der Kuppe ist zu 45% umgesetzt. Weitere Investitionen sind nicht veranlasst worden.“ Ist die Rodung von über hundert Bäumen und der Bau eines 400 Meter langen Zauns etwa keine Investition?
Im Übrigen verzichten wir Kalker und Buchforster auf die Begehbarkeit eines Berges, von dem aus wir gegen die Rückwand eines Hangars blicken! Wir erklären hiermit: Die Begehbarkeit eines nun auch noch völlig Kahlen Kalkbergs mit Huschrauberstation und ohne Aussichthügel ist kein von uns erwünschtes Ziel und wir wollen auch keinen Turm auf dem Berg besteigen! Wenn die Feuerwehr die Verkehrssicherung des Kalkbergs dennoch betreibt, so dient dies lediglich der Sanierung ihres Bauvorhabens und fällt damit unter das Moratorium des Rates! Hinter dem Argument der Verkehrssicherung verbirgt sich vermutlich der Versuch der Verschiebung eines Gutteils der immens hohen Sanierungskosten der Hubschrauberstation zu den sogenannten „Sowieso-Kosten“. Dass eine Haldensicherung als Untergrund eines großen Gebäudes um ein Vielfaches teurer ausfällt als lediglich eine einfache Stabilisierung der Erdmassen, wie sie bei jeder Haldensanierung bewerkstelligt wird, liegt auf der Hand. Die tatsächlichen „Sowiesokosten“ bei Aufgabe des Standortes Kalkberg beinhalten lediglich den Abriss der Station sowie eine einfache Abböschung einzelner Hangflächen im Osten und Süden des Kalkbergs. Und nochmals: Sollten wir uns täuschen und die Lage am Fuße des Kalkbergs tatsächlich so dramatisch sein, wie es Rundschau und Express berichten, so wäre alles andere als ein endgültiger Baustopp und sofortiger Abriss der Hubschrauberstation völlig unverantwortlich!
Wir fragen außerdem: Wer hat die flächendeckende Abholzung hunderter Bäume an der West- und Nordflanke des Kalkbergs genehmigt? Wenn keine Genehmigung vorlag, ist die Abholzung nicht nur skandalös, sondern auch strafrechtlich relevant.
Ein weiteres Indiz dafür, dass die Feuerwehr und der Stadtdirektor sich weder an das vereinbarte Moratorium noch an die Details des Dringlichkeitsbeschlusses halten, ist die Tatsache, dass das abgetragene Erdreich der Haldenkuppe offenbar nicht, wie vereinbart, auf der Regenwasserversickerungsfläche entlang der Kalk-Mülheimer-Straße nur zwischengelagert wird, sondern dort bereits zur Stabilisierung der Haldenzufahrt dauerhaft verbaut wird. Jedenfalls lässt die Art der Anschüttung und des Verbaus dies vermuten (siehe Foto im Anhang). Beschlossen war aber lediglich die Zwischenlagerung auf dieser Fläche! Ob ein dauerhafter Verbau des belasteten Materials auf dieser Fläche überhaupt zulässig ist, müsste erst noch geprüft werden. Immerhin wurde diese Fläche bei der Sanierung der Halde durch die GSE im Jahre 1999 entsprechend dem damaligen Sanierungsvertrag bis unter Bodenniveau von belastetem Material befreit und dann mit Kies aufgefüllt, um als Auffangbecken für das vom Kalkberg abgeführte Oberflächenwasser zu dienen und als Biotop ausgebaut zu werden. Wenn diese Fläche damals notwendiger Bestandteil der Umweltsanierungsmaßnahmen am Kalkberg war, kann sie nun ja nicht ohne weiteres wegfallen und stattdessen neuerlich mit belastetem Material verfüllt werden!
Wir stellen des Weiteren fest:
Die vom Rat der Stadt Köln am 15.12. geforderte gründliche, vergleichende Prüfung von Alternativen nach den Kriterien Verfügbarkeit, Lagegunst, Genehmigungsfähigkeit, Lärmschutz, Standsicherheit (sic!), zeitliche Realisierbarkeit und Kosten steht immer noch aus.
Die Behauptung des Stadtdirektors, dass die luftrechtliche Genehmigung für den Kalkberg eine bindende Wirkung habe und die Bezirksregierung Düsseldorf keine Prüfung von Alternativen durchführen werde, solange Köln eine bestehende luftrechtliche Genehmigung am Kalkberg habe, ist falsch. Auf Anfrage von report-K bei der Bezirksregierung Düsseldorf antwortete diese unmissverständlich: „Eine Prüfung von konkreten Vorhaben, die u.a. auch aus mehreren alternativen Standorten bestehen kann, wird durch die Bezirksregierung Düsseldorf nicht abgelehnt. Hierzu müssen jedoch prüfungsfähige Unterlagen vorgelegt werden“. Report-K schreibt dazu: „Die Antworten der Bezirksregierung Düsseldorf sind eindeutig. Sie würde Alternativstandorte und deren luftrechtliche Genehmigung prüfen, wenn die Stadt Köln entsprechende Angaben machen würde.“ Das ganze Interwiew mit dem Regierungspräsidium siehe unter:
Da wir davon ausgehen, dass der Stadtdirektor sich eher ein Bein abhacken wird als eine seriöse Alternativenprüfung vorzulegen, sehen wir uns gezwungen, das selber zu erledigen. Die entsprechenden Dokumente haben wir nun weitgehend zusammengestellt und werden sie Politik und Presse im Laufe der nächsten Woche vorlegen. Wir bitten insbesondere die politischen Vertreter, sich diese Unterlagen genau anzusehen und durchzulesen. Sie werden feststellen, dass wir bemüht sind, eine ehrliche und nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage zu erstellen und uns nicht mit umgekehrter Manipulation zu revanchieren. Das Ergebnis fällt deswegen vielleicht gemäßigter aus, als es der eine oder andere von uns erwarten würde. Nichtsdestotrotz bleibt es dabei, dass der Kalkberg als Standort für die Hubschrauberstation auch heute noch die falsche Entscheidung darstellen würde.
Wir haben uns auch nochmals mit den Kosten beschäftigt:
Die bislang lediglich geschätzten Kosten für die Sanierung und den Weiterbau der Hubschrauberstation auf dem Kalkberg sind offenbar immernoch nicht „am Markt geprüft“. Wann hat der Stadtdirektor vor, hier belastbare Kostenprognosen vorzulegen?
Nach den bisherigen, nicht belastbaren Schätzungen belaufen sich die Kosten für die Sanierung der Halde nach dem bereits weitgehend erfolgten Abtrag der Kuppe auf nochmals 2,5 Mio. Euro. Hinzu kommen dann nochmals rund 3 Mio. Euro für die Sanierung des Hangars. Noch gar nicht berechnet sind die „Ewigkeitskosten“ für die Nachjustierungen des Hangars und auch in Zukunft notwendige Nacharbeiten zum Abstützen der Halde, wie sie gerade in Bottrop an der Skihalde notwendig werden, die immerhin aus reinem Gestein statt aus Kalkschlamm besteht (siehe hierzu: http://www.welt.de/vermischtes/article13595934/Laengste-Skihalle-der-Welt-kommt-ins-Rutschen.html).
Wenn wir die o.g. Schätzungen für haltbar annehmen (wozu wir nach dem bisherigen Verhalten der Verantwortlichen wenig Anlass haben), kommen am Kalkberg also nochmals Kosten von rund 5,5 Mio auf uns zu. Nicht darin eingerechnet sind die dauerhaften Kosten für die eingeplante aber eben noch nicht kostenkalkulierte statische Unterhaltung sowie nicht vorhersehbare Umwelt- und statische Risiken. Zieht man von diesen 5,5 Mio die tatsächlichen „Sowiesokosten“ ab, die inklusive Abriss der Hubschrauberstation und, unter diesen Umständen wesentlich vereinfachter Haldensicherung bei knapp einer Million liegen, so landen wir bei 4,5 Mio Euro.
Bedenkt man nun, dass eine konventionelle, an einem weniger exponierten Standort gelegene Station für zwei Rettungshubschrauber mit Tankmöglichkeit und Sozialräumen, großzügig geschätzt um die 4 Mio. Euro kostet, wie vergleichbare Projekte zeigen, so kommen wir hier auf deutlich geringere Kosten. Dies alles wohl gemerkt unter der Voraussetzung, dass die am Kalkberg genannten Kosten, denen keine Vergleichsprojekte zugrunde gelegt werden können und die bislang reine Schätzungen sind, eingehalten werden können (wovon nicht auszugehen ist!). Bedenkt man außerdem, dass man mit dem Standort Kalkberg ein dauerhaft hohes Restrisiko sowohl in statischen- als auch in Umweltbelangen in Kauf nimmt, so ist das Ergebnis eindeutig und der Kalkberg landet da, wo er als ehemalige Chemiedeponie inmitten von Wohngebieten als Kandidat für eine Hubschrauberstation von Anfang an hätte landen müssen: Auf einem der hinteren Plätze!
Auch das Argument, dass die Stadt auf den bisherigen Investitionen am Kalkberg sitzen bliebe, wenn der Standort nicht gehalten würde, ist nicht seriös, denn das wird sie so oder so. Bislang gibt es keine belastbare Zusage der Kostenträger im Gesundheitswesen, die unverhältnismäßig hohen Kosten des Projekts mitzutragen. Bereits 2011, also lange bevor das Desaster offenbar wurde, heißt es in der Beschlussvorlage 4300/2011:
„Eine Zusage der Kostenträger im Gesundheitswesen zur Übernahme der Investitionskosten ist nicht gegeben und wird z.Zt. nicht gegeben werden können, weil dies aufgrund der bislang vorliegenden Kostendaten noch nicht möglich ist und auch gesetzlich nicht vorgesehen ist. Mit den Kostenträgern haben Gespräche stattgefunden, in denen sie zugestanden haben, dass eine Unwirtschaftlichkeit der Hubschruberbetriebsstation auf dem Kalkberg für sie auf der Grundlage der derzeitigen Planung nicht erkennbar ist“.
Herr Kahlen: Erstens glauben wir ihren Gesprächen, die angeblich immer und überall stattgefunden haben, nicht mehr (siehe u.a. RP weiter oben) und zweitens dürfte sich die Einschätzung der Kassen diesbezüglich grundlegend geändert haben. Solange kein schriftliches Einverständnis der Kostenträger im Gesundheitswesen zur Übernahme der Kosten am Kalkberg vorliegt, müssen wir deshalb davon ausgehen, dass die Stadt den Großteil dieser Kosten selber wird tragen müssen. Dazu verweisen wir auf die Unterlage zur Sitzung des Gesundheitsausschusses am 2.11.2006, in der es heißt:
„Paragraph 133 SGBV nennt die Voraussetzungen für eine Entgeltfestsetzung im Rahmen einer Gebührensatzung. Danach ist den Krankenkassen vor der Entgeltfestsetzung Gelegenheit zur Erörterung zu geben, Investitionen und Reservevorhaltungen dürfen nicht über den zur Sicherstellung des Rettungsdienstes notwendigen Bedarf hinausgehen und die Leistungserbringung durch den Rettungsdienst darf gemessen an der Sicherstellungsverpflichtung nicht unwirtschaftlich sein. Sind die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, können die Krankenkassen ihre Leistungen auf Festbeträge in Höhe vergleichbarer wirtschaftlich erbrachter Leistungen beschränken.“
Und in der Begründung zur Beschlussvorlage des Beschwerdeausschusses vom 4.Juli 2005 heißt es anlässlich der angeblich schlechteren Kosten/Nutzen-Relation an anderen Standorten:
„Weder die gesetzlichen Krankenversicherungen noch die kommunalen Trägergemeinschaften werden Kosten, die über den notwendigen Aufwendungen liegen, akzeptieren“. Warum sollten sie auch?
Dass die Stadt nicht nur auf den für eine Hubschrauberstation von Anfang an überhöhten Baukosten sitzen bleiben wird, sondern auch auf den nun hinzukommenden Sanierungskosten, das haben Ihre eigenen Rechtsgutachter zwischen den Zeilen und in ihren mündlichen Äußerungen inzwischen deutlich erkennen lassen. Allein die Tatsache, dass der Auftrag der 50.000 Tonnen Erdmaterial für die Kuppe nicht Bestandteil der vom damaligen Bodengutachter zu beurteilenden Planung war, lässt die Regresschancen der Stadt gegen Null schrumpfen.
Wir geben den Kampf gegen den Irrsinn der Hubschrauberstation auf dem Kalkberg nicht auf, aber wir müssen auch feststellen: Solange der Stadtdirektor und die Feuerwehr die federführenden Akteure bei diesem Projekt sind, solange ist nicht damit zu rechnen, dass hier jemals vernünftig gehandelt wird. Stattdessen wird mit dem Kahlschlag an den Berghängen verbildlicht, was längst klar ist, nämlich dass hier der Bock der Gärtner ist. Hier ist die Oberbürgermeisterin gefordert, zu handeln, indem sie entweder die Entscheidung an sich zieht oder wenigstens das Dezernat des Stadtdirektors derart neu ordnet, dass diesem die Zuständigkeit für die Feuerwehr entzogen und an eine Stelle verlegt wird, von der halbwegs sachgerechtes und vernünftiges Handeln in dieser Sache noch erwartet werden kann.