Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem jüngsten Ratsbeschluss, einen Alternativstandort für die Hubschrauberstation auf dem Kalkberg zu suchen, rückt das Ende des Standorts Kalkberg in greifbare Nähe und die Diskussion um die Vor- und Nachteile der anderen Standorte ist im Gange. Die BI Kalkberg beschäftigt sich seit Jahren mit dieser Frage. Deshalb wollen wir die wichtigsten Pro- und Kontraargumente für diejenigen Standorte, die demnächst geprüft werden sollen, mit Ihnen teilen:
Für den Flughafen Köln-Bonn spricht die Tatsache, dass er absolut exakt im Mittelpunkt zwischen den benachbarten Rettungshubschrauberstationen liegt. Auch das Gebiet der Trägergemeinschaft – die ja nicht nur aus der Stadt Köln besteht, sondern diese komplett umschließt – deckt er perfekt ab. Die Grafik im Anhang zeigt den Radius, der innerhalb der 12-Minuten-Frist angeflogen werden kann (2 Minuten Startzeit plus 10 Minuten Flugzeit bei 200 bis 250 km/h = min. 35 km). Das Stadtgebiet von Köln liegt vollständig innerhalb dieser Zone.
Lärmschutztechnisch liegt der Standort ideal: Die nächste Wohnbebauung beginnt erst nach 850 Metern in westlicher Richtung. Alle anderen Himmelsrichtungen im Radius von einem Kilometer und darüber hinaus sind von Wohnbebbauung vollkommen frei.
Für das Klinikum Merheim spricht die Tatsache, dass die Station hier direkt an ein Krankenhaus angebunden wäre, noch dazu an das einzige städtische Klinikum mit Vollversorgung in der Notfallmedizin. Somit wird ohnehin ein Großteil der Patienten nach Merheim angeliefert. Mit der Basisstation in Merheim müsste der Hubschrauber nicht nach jeder Patientenanlieferung von neuem starten, um zu seiner Basisstation zurück zu fliegen, sondern könnte in Merheim bleiben, bis zum nächsten Einsatz. Auch in der Praxis des Betriebs dürfte sich die Anbindung an das Klinikum als hilfreich erweisen, so z.B. bei Fragen der Besatzung oder der Ausstattung mit Materialien des täglichen Bedarfs.
Gegen Merheim spricht die mittlerweile dicht herangerückte Wohnbebauung sowie die ebenfalls fast flächendeckende Bebauung im Umkreis von einem Kilometer. Ein wesentlicher Punkt, der von jeher gegen den Kalkberg sprach – die nahe und dichte Wohnbebauung mit 26.000 Einwohnern innerhalb dieses Radius` – gilt deshalb ähnlich auch für Merheim (zur Erläuterung dieses Radius´ siehe weiter unten). Dass die GAG, die mit ihrer Tochtergesellschaft GBA in Merheim lukrative Einfamilienhäuschen bauen wollte (und mittlerweile gebaut hat), eine der treibenden Kräfte für den Umzug des Hubschraubers auf den Kalkberg war, indem sie u.a. zwei wichtige Gutachten für den Kalkberg finanzierte, lange bevor andere Standorte pro forma verglichen wurden, haben wir nicht vergessen, aber das ist ja nicht die Schuld derjenigen, die jetzt dort wohnen.
Vom Einsatzradius ist Merheim annähernd so günstig gelegen wie der Flughafen Köln-Bonn. Das Kölner Stadtgebiet liegt auch hier vollständig innerhalb der 12-Minuten-Zone.
Für den Standort Kurtekotten spricht, dass er weitab jeglicher Wohnbebauung inmitten von Feldern liegt. Die für die HBS in Betracht gezogene Teilfläche liegt ihrerseits nochmals an der der Wohnbebauung am weitesten abgewandten Flanke des Flugplatzes. Die nächste Wohnbebauung liegt mithin in 780 Metern Entfernung und in einem Radius von 1000 Metern stehen gerade mal 64 Wohnhäuser. Auch der jüngst hinzu gekommene Kindergarten in der „Nachbarschaft“ ist 950 Meter entfernt und liegt somit am äußersten Rand jener Zone von einem Kilometer, für die die Genehmigungsbehörde am Kalkberg seinerzeit die lärmsschutztechnische Nachrüstung lärmempfindlicher Einbrichtungen wie Kitas, Alterheime, Schulen etc. vorgeschrieben hatte (am Kalkberg lagen 11 solcher Einrichtungen innerhalb dieses Radius´).
Gegen den Kurtekotten spricht seine tendenziell exzenrische Lage im Einsatzgebiet. Das Gebiet der Stadt Köln liegt allerdings auch hier innerhalb der 12-Minuten-Zone.
Im Anhang finden Sie die Abbildungen der 12-Minuten-Radien aller drei Standorte in Zusammenschau mit den entsprechenden Radien der umliegenden Hubschrauberstandorte. Die gelbe Linie markiert das Gebiet der an der Betreibergemeinschaft beteiligten Kommunen und Landkreise.
Ebenfalls im Anhang finden Sie den für den Lärmschutz zu betrachtenden Radius von 1 km für alle drei Standorte.