Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder des Kölner Rates und seiner Ausschüsse,
am morgigen Dienstag werden Sie eine Beschlussvorlage zur Haldensanierung Kalkberg vorgelegt bekommen. Wir möchten Sie an dieser Stelle nochmals an die äußerst fragwürdigen Beschlussvorlagen, das unwürdige Taktieren und das bis an die Grenzen nicht nur der demokratischen Legitimität, sondern auch der Legalität reichende Verhalten der Feuerwehr und des Stadtdirektors in den vergangenen Monaten erinnern. Sie gehen womöglich davon aus, morgen eine Entscheidung zu fällen zu haben, die jenseits dieser Ärgernisse zu fällen sei. Aber wenn Sie der morgigen Beschlussvorlage zustimmen, dann folgen Sie abermals der von der Feuerwehr und dem Stadtdirektor bislang stets angewandten Doppelstrategie aus vorgetäuschter oder selbst herbei geführter „Dringlichkeit“ bei gleichzeitiger, ebenfalls vorgetäuschter oder durch Untätigkeit erzeugter Alternativlosigkeit.
Den deutlichen Beweis dafür haben wir Ihnen am Freitag vergangener Woche zugemailt: Es ist unser Alternativvorschlag für eine Haldensanierung. Wir konnten den Ausschusssitzungen, auf denen diese Variante besprochen wurde, leider nicht beiwohnen, haben uns aber berichten lassen, dass die Gutachter die grundsätzliche Durchführbarkeit dieser Variante nicht bestritten, sie aber Einwände im Wesentlichen gegen die Scherfestigkeit und die nicht ausreichende Menge des zur Verfügung stehenden Materials hatten. Es freut uns zunächst mal, dass die Gutachter die grundsätzliche Durchführbarkeit dieser Variante nicht bestreiten konnten, denn damit bestätigen sie, was wir immer geahnt haben: Nämlich, dass die Alternativlosigkeit ihres Sanierungsvorschlags eine Irreführung ist. Dass ihre Argumente gegen „unsere“ Sanierungsvariante offensichtliche Schutzbehauptungen waren, um diese Sanierungsvariante schlecht zu reden, können sie dem Dokument Sanierungsvariante_Kalkberg_Berechnungen.pdf im Anhang entnehmen, dem die weiteren angehängten Dokumente zugeordnet sind. (Anlage 3.pdf, Anlage 7.pdf, Anlage8.pdf) Auch wenn es hier ins Detail geht: Wir bitten Sie eindringlich, sich dieses Dokument genau durchzulesen. Dann werden Sie verstehen, dass man den Ausschüssen letzte Woche wieder nicht „die ganze Wahrheit“ gesagt hat.
Was die von uns vorgeschlagene Sanierungsvariante an Kosten- und Zeitersparnis bei der Haldensanierung bringen würde, können Sie ebenfalls im o.g. Dokument nachlesen. Zusammen mit den Sanierungskosten für den Hangar würde sich bei Abriss der Station eine Gesamtersparnis von rund 3 Mio. Euro ergeben und darin sind die Abrisskosten für die Station schon eingerechnet.
Es ist nun an Ihnen zu entscheiden, ob Sie dieses Geld abermals in eine Hubschrauberstation investieren wollen, die noch auf 100 Jahre „Ärger machen“ wird oder das Geld für einen Neuanfang an anderer Stelle nutzen wollen. Nur wenn Ihnen beide Sanierungsvarianten vorgelegt würden, wäre das eine faire Beschlussvorlage (genau genommen würde hierzu auch noch eine grobe Kostenschätzung für Alternativstandorte sowie die längst geforderte vergleichende Standortmatrix gehören).
Die vom Stadtdirektor aufgestellte Behauptung, dass die Stadt Köln mit einem Abriss der Hubschrauberstation Regressansprüche verlieren würde, ist insofern irreführend, als die Chancen auf Regress ohnehin gegen Null tendieren (die Gründe hierfür haben wir in der Vergangenheit ausführlich aufgelistet). Dass das abschließende Rechtsgutachten dazu immer noch nicht vorliegt, ist womöglich Bestandteil der Strategie der Projektverantwortlichen, alle für eine echte Entscheidung notwendigen Grundlagen (siehe Prüfung und Vergleich der Standortalternativen) so lange hinauszuzögern, bis „die Sache gelaufen“ ist. Doch schon jetzt ist dadurch immer alles nur noch teurer und noch gefährlicher geworden!
Bitte führen Sie sich die grundlegenden Fakten des Gutachtens noch einmal vor Augen: Eine bis zu 20 Meter dicke Kalkschlammschicht, die über weite Strecken so flüssig ist, dass der Bohrer zur statischen Untersuchung von alleine, also ohne geschlagen zu werden, darin versank. Eine Teilchengröße des Bodens, die so winzig ist, dass die Teilchen sich in einer Wasserlösung auch über längerere Testzeiträume nicht setzen, sich also verhalten wie eine Flüssigkeit. Ein Bodenbefund neben dem Hangar, der hier „auf 100 Jahre noch signifikante, größere Setzungen dauerhaft erwarten“ lässt. Eine Halde, deren tiefere Schichten Gifte enthalten, die zum Bohrungsabbruch führten und die die Notwendigkeit einer Bodensanierung, entgegen der bisherigen Annahmen, nicht mehr ausschließen lassen.
Es sollte Ihre Entscheidung sein, ob Sie das Risiko eingehen wollen, für eine Hubschrauberstation auf so einem Standort eine teurere, langwierigere und in der Gesamtbetrachtung sogar weniger sichere Haldensanierung in Kauf zu nehmen oder ob Sie sich für die Reißleine entscheiden und die Station aufgeben, zugunsten einer einfacher durchzuführenden und „naheliegenden“ Haldensanierung. Aber Sie bekommen ja mal wieder gar keine Entscheidungsmöglichkeit vorgelegt. Das müssen Sie ablehnen. Wenn Sie sich dann bewusst für den risikoreicheren Weg entscheiden, weil sie andere Kriterien höher bewerten (was eine andere Diskussion wäre), liegt die Verantwortung dafür bei Ihnen. Und so sollte das auch sein in einer Demokratie!
Im Übrigen weisen wir auf eine weitere falsche Information in der Beschlussvorlage hin: Dort heißt es, dass der am stärksten gefährdete Teil der Halde der Westhang (Los 1) sei. Dem Gutachten können Sie aber entnehmen, dass der Inklinometer an der Westseite sich nicht bewegt hat, derjenige an der Nordseite (Los 2) aber um 18mm. Das heißt, die Nordseite wandert (nach außen), während die Westseite momentan stabil ist. Dass die Westseite die am stärksten gefährdete Flanke sei, ist vermutlich eine Schutzbehauptung, um den Beginn der Arbeiten an dieser Flanke zu rechtfertigen. Tatsächlich dürfte das aber ausschließlich baustellenlogistische Gründe haben. Dies hat der Gutachter bei der Bürgerinformation im Odysseum auch so dargestellt. Den entsprechenden Diskussionsmitschnitt können wir ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung stellen.