Liebe Kölner,
aus gegebenem Anlass möchten wir Sie über einige Neuigkeiten zum „Katastrophengebiet Kalkberg“ der vergangenen Monate informieren. Wenn Sie sich für das Thema interessieren, nehmen Sie sich ein Wenig Zeit für das Lesen dieser längeren mail.
Im Einzelnen geht es um:
- Ratten im Ausweichquartier
- Intransparentes Gutachten zu Alternativstandorten
- Erdrutsch und Überschwemmung auf der Halde
- Unsichere Rechtslage
1. Ratten im Ausweichquartier
mit ihrem aberwitzigen Plan, ausgerechnet auf einer Chemiedeponie in dicht besiedeltem Stadtgebiet einen Hubschrauberflughafen in Betrieb zu nehmen, gefährden Kölner Feuerwehr und Stadtverwaltung mittlerweile nicht mehr nur die Gesundheit von 25.000 Anwohnern durch Fluglärm und höchst gefährliche Eingriffe in den Deponiekörper, sondern auch die Gesundheit der Besatzungen der Rettungshubschrauber, die seit mittlerweile 10 Jahren in einem offenbar desaströsen Provisorium am Köln/Bonner Flughafen hausen. Der Misstand war bereits im Oktober 2018 bekannt geworden, als der Stadtanzeiger berichtete. Kölner Stadtanzeiger vom 29.10.2018.pdf
und offenbar hat sich seitdem nichts gebessert:
Kölner Rundschau vom 05.02.2019.pdf
2. Intransparentes Gutachten zu Alternativstandorten
Dabei hätte die Stadt spätestens nach Absacken der Hubschrauberstation im Jahr 2015 beginnen müssen, sich nach Alternativen umzusehen sowie das Ausweichquartier am Flughafen zu ertüchtigen. Zur Prüfung von Alternativen (darunter auch der Flughafen) hatte der Rat die Stadtverwaltung im Dezember 2015 schließlich verdonnert. Indes: Die Verwaltung blieb einen seriösen Vergleich schuldig. Bis die nicht abreißende Serie von Verzögerungen, Verteuerungen und Pannen bei der Sanierung des Kalkbergs den Rat im März 2018 veranlasste, seinen Beschluss erneut zu bekräftigen und diesmal einen externen Gutachter mit der Prüfung von Alternativstandorten zu beauftragen (Ratsprotokoll vom 20. März 2018, darin den Wortlaut des entsprechenden Beschlusses auf Seite 22).
Wir fragen:
- Wo bleibt dieses Gutachten, das für Herbst 2018 angekündigt war?
- Was wurde aus der im Ratsbeschluss formulierten Forderung: „Die Auswahl des Gutachters und das konkrete Untersuchungsdesign werden als Beschlussvorlage dem Gesundheits- und Finanzausschuss vorgelegt.“ Uns ist nicht bekannt, dass es eine solche Beschlussvorlage gegeben hat. Wenn, wie zu hören ist, das Gutachten nun bereits unveröffentlicht vorliegt, stellt sich die Frage, ob es nicht von vornherein Makulatur ist, da seine Beauftragung nicht dem Ratsbeschluss entsprechend erfolgte!
Dies ist mehr als eine Formfrage, denn nach den zahlreichen höchst zweifelhaften Gutachten zum Kalkberg, die weitgehend hinter verschlossenen Türen ausgearbeitet wurden, forderte der oben zitierte Satz aus dem Ratsbeschluss ein Minimum an Transparenz und Legitimation eines weiteren Gutachtens (der Kölner Stadtanzeiger titelte entsprechend „Warum es überhaupt noch Gutachten gibt, ist ein Rätsel“ Kölner Stadtanzeiger vom 04.06.2018.pdf)
Ein offener Brief der Bürgerinitiative Kalkberg an Stadtdirektor Stephan Keller, der in die gleiche Richtung zielte, blieb bis heute unbeantwortet. Darin hatte es geheißen: „Allerdings ist der Berufsstand des Gutachters am Kalkberg allzu oft missbraucht und in seinem Ansehen schwer beschädigt worden. Wenn nun ein weiterer Gutachter eingeschaltet wird, hat das unserer Meinung nach nur Sinn, wenn er seine Arbeit als transparenten Prozess gestaltet, der von der Öffentlichkeit einsehbar und kontrollierbar ist (…) Das bedeutet konkret, dass es eine Reihe von Arbeitstreffen geben muss, an denen der Gutachter, Bürgerexperten sowie Vertreter aus Politik und Verwaltung Vorschläge und kritische Fragen einbringen können (…) Nur so kann die dritte Aufgabe, die sich am Kalkberg zur Zeit stellt – nach der Haldensanierung und der Standortfrage ist dies die Rückgewinnung des Vertrauens der Bevölkerung – bewältigt werden!“
Wie gesagt: Auf diesen Brief haben wir genauso wenig eine Antwort erhalten wie dem Finanz- und Gesundheitsausschuss die Auswahl des Gutachters und die exakte Formulierung der Aufgabenstellung vorgelegt worden wären!
Wir kennen das Gutachten (noch) nicht, aber so, wie es zustande gekommen ist, wären wir überrascht, wenn dort im Ergebnis nicht abermals der Kalkberg als „alternativlos“ oder zumindest „erste Wahl“ für die Hubschrauberstation gehandelt würde, und das, obwohl der o.g. Ratsbeschluss den Kalkberg gar nicht mehr in den zu erstellenden Standortvergleich einbezieht. Zur Erinnerung: Sinn und Zweck des Gutachtes sollte sein, eine Alternative zum Standort Kalkberg zu finden, damit man diesen endlich aufgeben kann!
3. Erdrutsch und Überschwemmung
Letzteres wird Manchem wohl leichter fallen, wenn er oder sie den unten stehenden Bericht in der Lokalzeit vom 13.2. sieht, in dem deutlich wird, dass eine Hubschrauberstation auf dem Kalkberg, in dem sich eine bis zu 20 Meter dicke, weiche Kalkschicht befindet, für immer eine wacklige und teure Angelegenheit bliebe: https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-koeln/video-lokalzeit-aus-koeln-2206.html
Die Vorstellung von den 9000 Liter Kerosin, die dort oben dereinst in einem Erdtank lagern sollen, mag man schon gar nicht mehr zuende denken und auch der Gedanke, dass das Flugbenzin mit schweren Tanklastern auf der steilen, abrutschgefährdeten Zufahrtsstraße angeliefert werden soll, ist äußerst beunruhigend. Zur Erinnerung: Es handelt sich dabei um jene Zufahrtsstraße, deren Zuschüttung und Neubau der Gutachter einst empfohlen hatte. Als die Stadt begann, von dieser Planung abzuweichen, kam es zum Zerwürfnis.
4. Unsichere Betriebsgenehmigung am Kalkberg
Zuletzt noch ein juristisches Detail, das bei Abwägungen Berücksichtigung finden sollte: Am Kalkberg herrscht eine höchst unsichere Situation bezüglich der Genehmigungslage für die Hubschrauberstation. Schließlich wurde diese unter erheblichen Abweichungen von der Genehmigungsplanung errichtet. Insbesondere der fehlende Lärmschutz nach Abtrag der neun meter hohen Erdanschüttung an der Ostwand des Hangars dürfte die Juristen der Stadt Köln noch mächtig ins Schwitzen bringen, wenn sie am Standort Kalkberg festhalten (die entsprechenden Klagen befinden sich in Vorbereitung). Wir möchten darüber hinaus daran erinnern, dass die Erteilung der Betriebsgenehmigung aus dem Jahre 2010 mit der Auflage einer Inbetriebnahme innerhalb von acht Jahren verbunden war. Diese acht Jahre sind im Herbst 2018 abgelaufen!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!