Sehr geehrte Mitglieder des Rates der Stadt Köln und seiner Ausschüsse, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
wie wir der Kölnischen Rundschau und dem Stadtanzeiger entnehmen konnten, plant die Stadt Köln einen neuen Anlauf zum Weiterbau der Huschrauberbetriebsstation (HBS) auf dem Kalkberg. Wir möchten in diesem Zusammenhang auf folgende Dinge hinweisen:
1. Betriebssicherheit und Kosten:
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Der Kalkberg hat sich in den vergangenen Jahren als vollkommen ungeeignet für die Errichtung eines technischen Bauwerks erwiesen. Mit weiteren Gebäudesetzungen ist angesichts der bis zu 20 Meter dicken, weichen Kalkschicht im Inneren des Berges auch noch nach Jahren und Jahrzehnten zu rechnen. Im Gutachten des Büro Grün nach der ersten gründlicheren Tiefenuntersuchung des Kalkbergs aus dem Jahre 2016 heißt es nicht umsonst: „Bezogen auf dieses Schichtenpaket sind auf mehr als 100 Jahre hier noch signifikante größere Setzungen dauerhaft zu erwarten“ (Blatt Nr. 4.422-G1/2016 des Gutachtens Büro Grün).
Dass das Abtragen des Lärmschutzes auf der Hügelkuppe die Situation vorübergehend entspannt hat, bedeutet nicht, dass der Standort auf Dauer nicht immer wieder neue statische Probleme verursachen wird, deren Behebung, wenn überhaupt möglich, die Kosten für einen Neubau an anderer Stelle in der Summe übersteigen wird.
Auch der Betrieb der HBS wird mit diesen Schäden immer wieder gefährdet und/oder eingeschränkt werden. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die statischen Probleme, die bei Bauten auf Halden auch noch nach Jahren auftreten können, selbst dann, wenn diese Halden aus festem Gesteinsmaterial statt aus weichem Kalkpudding bestehen: https://www.lokalkompass.de/bottrop/c-politik/alpincenter-bottrop-baugenehmigung-anfuellung-nordhang-erteilt_a667621
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Wir weisen nochmals auf die höchst riskante Absicht hin, auf dem Kalkberg 9000 Liter Kerosin zu lagern. Angesichts der o.g. statischen Schwierigkeiten mit dem Untergrund ist das unserer Meinung nach nicht zu verantworten. Auch die Befahrung der Zufahrtsstraße, deren Standsicherheit umstritten ist, mit schweren Tanklastern, stellt ein Risiko dar. Ein Verzicht auf die Möglichkeit, die Hubschrauber zu betanken, würde das Projekt einer HBS allerdings einer seiner Kernfunktionen berauben.
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Auch kurzfristig wäre eine Inbetriebnahme der Station ein teures Unterfangen. Die Kosten einer Anhebung zum Auffangen der entstandenen Schieflage sowie die Anpassung der gewaltigen Schiebetore, die bis heute nicht installiert werden konnten, sind komplizierte und aufwendige Unterfangen. Auch die Ostfassade, die nach der Abtragung des Lärmschutzes ungeplant frei liegt, müsste erst noch geplant und gebaut werden. Einige kritische Fragen zur Fertigstellung der HBS auf dem Kalkberg können Sie der Bürgeranfrage von Tim Scheuch entnehmen.
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Ob die Krankenkassen die gewaltigen Kosten einer HBS auf dem Kalkberg übernehmen würden, ist mehr als fraglich. In einer Stellungnahme der Stadtverwaltung aus dem Jahre 2006 heißt es hierzu: „Paragraph 133 SGBV nennt die Voraussetzungen für eine Entgeltfestsetzung im Rahmen einer Gebührensatzung. Danach ist den Krankenkassen vor der Entgeltfestsetzung Gelegenheit zur Erörterung zu geben, Investitionen und Reservevorhaltungen dürfen nicht über den zur Sicherstellung des Rettungsdienstes notwendigen Bedarf hinausgehen und die Leistungserbringung durch den Rettungsdienst darf, gemessen an der Sicherstellungsverpflichtung, nicht unwirtschaftlich sein. Sind die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, können die Krankenkassen ihre Leistungen auf Festbeträge in Höhe vergleichbarer wirtschaftlich erbrachter Leistungen beschränken.“ (aus den Unterlagen zur Sitzung des Gesundheitsausschusses am 2.11.2006, Unterstreichungen durch den Verfasser).
Dass die Kosten der HBS auf dem Kalkberg diejenigen „vergleichbarer wirtschaftlich erbrachter Leistungen“ bereits jetzt um ein Vielfaches überschreiten (die teure Haldensanierung nicht mitgerechnet) liegt auf der Hand – vergleichbare Stationen andernorts haben rund 4 Mio. Euro gekostet!
Die hohen Kosten der HBS auf dem Kalkberg sind im Wesentlichen der aufwendigen Erschließung sowie dem luxuriösen Ausbau geschuldet. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Stadt Köln nicht nur auf jedem jetzt noch zusätzlich investierten Euro, sondern auch auf einem Gutteil der bereits entstandenen Kosten ohnehin sitzen bleiben wird. Angesichts dieser Situation stellen sich die Verluste bei Aufgabe des Kalkbergs als deutlich weniger dramatisch im Vergleich zu einem kostengünstigeren Neubau an anderer Stelle dar, als aus dem technischen Rathaus verlautet. Die o.g. absehbaren Kosten in der Zukunft eingerechnet, dürfte der Kalkberg die Stadt auf Dauer deutlich mehr kosten als ein Neubau an anderer Stelle.
- Noch immer nicht geklärt ist die Standfestigkeit der Südflanke des Kalkbergs. Sollte eine statische Sanierung auch dieser Flanke notwendig werden, stellt sich abermals die Frage, ob eine Aufgabe der HBS die Sanierungskosten für die Halde nicht erheblich senken würde – so wie die gesamte Haldensanierung wesentlich günstiger ausgeführt hätte werden können, wenn man das hochgesteckte Ziel des Betriebs eines großen technischen Bauwerks auf ihrer Kuppe frühzeitig aufgegeben hätte!
2. Rechtslage:
Mit dem o.g. Abtrag des Lärmschutzes an der Ostseite des Hangars sowie mit der weitgehenden Änderung der Haldengeometrie weicht die Ausführung der HBS Kalkberg entscheidend von der Genehmigunsplanung ab. Insbesondere der Wegfall des Lärmschutzes nach Buchforst eröffnet den Anwohnern die Möglichkeit zu einer aussichtsreichen Klage nach Inbetriebnahme der Station. Die Darstellung, dass man woanders jene Rechtsstreite neu führen müsse, die am Kalkberg bereits ausgefochten seien, trifft deshalb nicht zu: Auch am Kalberg drohen auf absehbare Zeit weitere Rechtsstreitigkeiten, die den Betrieb der HBS gefährden. Jeder jetzt noch investierte Euro wäre verloren, wenn die Kläger erfolgreich sein sollten.
Zur Abbildung der Genehmigungsplanung. Deutlich erekennbar ist dort die Anschüttung an der Ostseite des Hangars. Die von der Stadt häufig bemühte Darstellung, dass diese Anschüttung lediglich eine „freiwillige“ Aussichtsplattform gewesen sei, ist nicht zutreffend. Die Einrichtung einer Aussichtplattform bewirkte lediglich eine leichte Umverteilung der Erdmassen sowie eine geringfügige Erhöhung der Anschüttung.
3. Verfahren:
Der Rat der Stadt Köln beschloss im März 2018 die Prüfung alternativer Standorte zum Kalkberg. Dabei wurde der ursprüngliche Beschluss der Überprüfung von sieben Alternativstandorten aus dem Jahre 2015 auf drei Standorte reduziert. Ziel des neuen Beschlusses war, den offensichtlich ungeeigneten Standort Kalkberg endlich aufgeben zu können, ohne Gefahr zu laufen, ganz ohne HBS dazustehen. Dass mit einem Alternativstandort auch ein neues Genehmiguungsverfahren und die damit verbundenen juristischen Scherereien verbunden sind, war dem Rat bewusst. Angesichts der offensichtlichen Fehlentscheidung Kalkberg sah er hierin jedoch keinen Hinderungsgrund.
Wenn der Stadtdirektor nun genau jene Schwierigkeiten ins Feld führt, um, nach einer juristischen Vorprüfung, die technische Prüfung der Alternativstandorte zu verweigern, so ändert das nichts an seinem Auftrag. Ob es angesichts des Verhaltens der Projektverantwortlichen, eine Alternative nach Möglichkeit zu verhindern statt sie zu erarbeiten, allerdings sinnvoll ist, weiterhin auf ein Gutachten zu setzen, das eine Entscheidung zur Aufgabe des Kalkbergs „absichert“, oder ob es nicht vielmehr endlich einen finalen Beschluss zur Aufgabe des Kalkbergs geben muss, um die Verantwortlichen zum Umsteuern zu zwingen, lassen wir dahingestellt.
Ins Bild passt unter diesen Umständen auch die Tatsache, dass der Stadtdirektor und die Feuerwehr für ihr Ziel, die HBS auf dem Kalkberg doch noch in Betrieb zu nehmen, die Genehmigungsbehörde bemühen – mit dem Argument, dass eine neue Genehmigung angeblich nicht möglich sei, solange man mit dem Kalkberg einen bereits genehmigten Standort habe -, eine Strategie, mit der auch schon Kellers Vorgänger Guido Kahlen versuchte, Druck aufzubauen. Wir erinnern daran, dass Report-k den damaligen Stadtdirektor mit einer eigenen Anfrage an die Genehmigungsbehörde bloßstellte, die ergab, dass Diese selbstverständlich Alternativstandorte auf eine Genehmigungsfähigkeit prüfen würde, wenn die Stadt denn welche vorlegte. Lediglich vor der Erteilung einer neuen Genehmigung müsste die bisherige Genehmigung für den Kalkberg begründet zurückgegeben werden. Nach allem, was uns aus der Bezirksregierung Düsseldorf zugetragen wird, ist dies, heute wie damals, die Haltung der Genehmigungsbehörde. Eine schlüssige Begründung für die Rückgabe der Betriebsgenehmigung auf dem Kalkberg zu formulieren wäre, nach Allem, was seit Erteilung dieser Betriebsgenehmigung geschehen und bekannt geworden ist, ein Leichtes.
Wir erkennen im Handeln der Verantwortlichen in Sachen Kalkberg immernoch das gleiche Muster:
- Fakten schaffen und zugleich Alternativen vermeiden: Deshalb musss der Fakt einer nachweislich machbaren Alternative um jeden Peis vermieden werden. Nachdem es dem Stadtdirektor und der Feuerwehr nicht länger möglich war, die vom Rat bereits 2015 beschlossene Alternativenprüfung weiter hinauszuzögern, erwirkten sie eine Reduzierung der zu prüfenden Standorte von sieben auf drei und setzten auf Zeit sowie auf das Vorschalten einer juristischen Prüfung, mit deren Ergebnis die weitere Eignungsprüfung der Standorte vermieden werden soll. Dass das Ergebnis dieser Prüfung lediglich Hindernisse, aber keine Ausschlussargumente hervorbringt, hindert sie offenbar nicht an dem Versuch, eine weitere Prüfung zu unterlaufen.
- Deutungshsoheit herstellen und wahren: Ein ganzes Jahr ist es nun her, dass der Rat den Stadtdirektor mit der Alternativenpüfung beuftragte, unter der Auflage, den beteiligten Ausschüssen die Auswahl des Gutachters zum Beschluss vorzulegen sowie alle zwei Monate einen Zwischenbericht vorzulegen. Ziel dieser Vorgehensweise war die Herstellung von Transparenz, nachdem in der Vergangenheit die Informationen, die die Ratsmitglieder zum Kalkberg bekamen, allzu oft manipulativ gewesen waren. Jedoch: Bis heute wissen die Ausschüsse nicht, wer der diesmal beauftragte Gutachter ist und obwohl das Gutachten (wohlgemerkt lediglich das juristische) offenbar seit mehreren Wochen vorliegt, wird es den Ratsmitgliedern vorenthalten.
Auch die vom Rat beschlossenen zweimonatigen Zwischenberichte wurden niemals vorgelegt.Dass auf das Angebot der BI Kalkberg, den Prozess der Gutachtenerstellung durch größtmögliche Transparenz als Chance einer vertrauensbildenden Maßnahme zu begreifen, seitens der Stadt nicht eingegangen wurde, passt ins Bild.
4. Politische Dimension:
Wir halten es nicht zuletzt auch für eine Frage des politischen Anstands, eine so offensichtliche Fehlentscheidung wie den Bau einer Hubschrauberstation auf einer Chemiedeponie inmitten dichtester Wohnbebauung zu revidieren, statt sie durch weiteres Faktenschaffen und das ständige Hinauszögern von Alternativen „um jeden Preis“ (finanziell wie politisch) durchzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen